EU Niedersachen

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Verbraucher fragen immer stärker nachhaltig erzeugte Qualitätsprodukte aus der Region nach. PFEIL fördert die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die diesen gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden können.

Zielsetzung

Mit der Förderung werden die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst. Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie Investitionen in eine verbesserte Ressourcennutzung tätigen. Weitere wichtige Ziele sind der Aufbau regionaler Vermarktungswege oder die Produktion besonderer Qualitätserzeugnisse. Entsprechende Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, den Absatz der Produkte sichern und zusätzliche Erlöse für Erzeuger generieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen, die der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen, bspw. Lagerung, Aufbereitung oder Verpackung von Getreide, Kartoffeln oder Obst und Gemüse, aber auch die Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Backwaren oder zu Fleischerzeugnissen.
Förderfähig sind Ausgaben für folgende Maßnahmen:

  • Neu- und Ausbau von Kapazitäten zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Innerbetriebliche Rationalisierungen durch Umbau und/oder Modernisierung technischer Einrichtungen,
  • Vorplanungen in Verbindung mit o. g. Maßnahmen.

Die Förderung richtet sich dabei gezielt an kleine, mittlere und mittelgroße Unternehmen, wobei Anträge von Klein- und Kleinstunternehmen bei der Projektauswahl eine bessere Bewertung erhalten. Hierdurch sollen vor allem lokale Anbieter vor Ort, z. B. innovative kleine Fleischereien und Bäckereien gestärkt werden.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz ist abhängig von der konkreten Maßnahme und liegt zwischen 10 und 50 %.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 20 % der förderfähigen Investitionskosten unmittelbar der Ressourceneinsparung dienen und der Ressourcenverbrauch dabei um mindestens 10 % gesenkt wird. Ein entsprechender Nachweis muss durch ein Gut achten erfolgen. Dem Förderantrag muss ein positiver Bauvorbescheid beigefügt werden. Unternehmen müssen mindestens 40 % der neu geschaffenen Kapazitäten über fünf Jahre mit Lieferverträgen mit der Erzeugerebene auslasten. Darüber hinaus sind abhängig vom Zuwendungsempfänger ggf. weitere spezifische Förderbedingungen zu berücksichtigen.

Stand: August 2024 Impressum Datenschutz