Starke und wettbewerbsfähige Unternehmen brauchen gut aus- und weitergebildete Beschäftigte. Durch eine regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung können Fähigkeiten und Kompetenzen gesteigert bzw. erworben werden, die notwendig sind, um die wachsenden Anforderungen an den einzelnen Arbeitsplatz zu bewältigen.
Zielsetzung
Ziel des Förderprogramms „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) ist es, insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen individuell zu qualifizieren und weiterzubilden. Denn die berufliche Weiterbildung sichert zum einen die langfristige Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum anderen trägt sie wesentlich dazu bei, den Fachkräftebedarf in Niedersachsen nachhaltig zu sichern. Neben der individuellen Weiterbildung von Beschäftigten können auch Bildungseinrichtungen gefördert werden, die überbetriebliche Weiterbildungskonzepte zu thematischen Weiterbildungsschwerpunkten entwickeln.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Ausgaben für Qualifizierung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
- Personalausgaben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme (Ausgaben für
Frei stellungen mit einem Pauschalbetrag) - Teilnehmende Betriebsinhaber werden ohne Freistellung gefördert
- Entwicklung überbetrieblicher Weiterbildungskonzepte zu thematischen Weiterbildungsschwerpunkten, die im Rahmen eines Förderaufrufs vom zuständigen Ministerium festgelegt werden können
Wie wird gefördert?
Von den Gesamtkosten für eine Qualifizierung im Rahmen individueller Weiterbildungsmaßnahmen können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro. Die Ausgaben für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei individuellen Weiterbildungsangeboten sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmenden und Zeitstunde zuwendungsfähig. Unternehmen müssen die Maßnahme mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanzieren.
Die Förderung der Entwicklung überbetrieblicher Weiterbildungskonzepte erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Diese werden maximal in Höhe von 40.000 Euro berücksichtigt.
Fördervoraussetzungen
Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie inhaltlich in sich abgeschlossen sind und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln sowie mit einem Zertifikat abschließen.