Ländlicher Wegebau

Mit diesem Förderinstrument wird die Erneuerung und Befestigung landwirtschaftlicher Wege außerhalb von Ortslagen zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen unterstützt. Die ländliche Infrastruktur soll hierdurch modernisiert und an die heutigen Anforderungen durch landwirtschaftliche Maschinen und Transportfahrzeuge angepasst werden. Zudem wird das ländliche Wegenetz auch durch Radfahrer und Spaziergänger genutzt und ist deshalb auch wichtig für Tourismus und Naherholung. Ein bedarfsgerechter Ausbau des Wegenetzes leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Räume.

Zielsetzung

Durch die Unterstützung des ländlichen Wegebaus sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert und Wettbewerbsnachteile aufgrund einer mangelhaften Verkehrsinfrastruktur beseitigt bzw. vermieden werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau oder die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege und landwirtschaftlicher Wege einschließlich erforderlicher Brücken. Mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes werden ebenfalls bezuschusst.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss kann abhängig vom Zuwendungsempfänger und Region bis zu 73 % betragen.

Fördervoraussetzungen

Es werden lediglich Wege außerhalb von Ortslagen unterstützt, nur unter bestimmten Bedingungen auch in Ortsrandlagen.
Bei Eingriffen in die Natur – etwa durch Verbreiterung oder Neubau von Wegen – ist eine Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde vorzulegen. Außerdem muss bei einer Vergrößerung der Wegebreite i. d. R. eine hinreichende Begründung der Notwendigkeit geliefert werden

Programmstatus

inaktiv

Förderzeitraum

2014 - 2022

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Wasser- und Bodenverbände (oder vergleichbare Körperschaften)
  • Natürliche Personen / Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts

Antragstellung

Förderanträge können bis zum 15. September eines Jahres eingereicht werden.

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Projekte aus dem Förderangebot: Ländlicher Wegebau

Wegebaumaßnahme

Projektträger: TG Holtrop
Projektstandort: Großefehn

Wegebaumaßnahme

Projektträger: TG Arler Hammrich
Projektstandort: Großefehn

Wegebaumaßnahme

Projektträger: TG Alte Flumm
Projektstandort: Großefehn