Innovationsgutscheine – Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur
Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen, um die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben.
Zielsetzung
Mit dieser Förderung soll den KMU der gewerblichen Wirtschaft der Zugang zur Förderlandschaft sowie zum Innovationsökosystem erleichtert werden. Ziel ist es, bei den Zuwendungsempfängern Produkt- und Prozessinnovationen einzuführen, die ein technisches Entwicklungsrisiko aufweisen und zugleich eine Realisierbarkeit sowie Marktfähigkeit erwarten lassen.
Was wird gefördert?
Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister, im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben - hierbei:
- Nutzung von Großgeräten oder Instrumenten für Forschungszwecke sowie von e-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, vernetzten Rechnersystemen oder virtuellen Forschungsumgebungen
- Bereitstellung von Labor- und Messtechnik
- Erstellung von Labor-, Funktions- oder Testmustern
- Werkstoff- bzw. Werkzeugstudien
- Engineering-Dienstleistungen, die mit der Nutzung der Forschungsinfrastruktur in Verbindung stehen
- Nutzung sonstiger Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung mit Alleinstellungsmerkmalen
Wie wird gefördert?
Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro.
Zur Abgeltung der indirekten Kosten werden die nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben um 7% erhöht, der maximale Zuschuss von 30.000 Euro bleibt hiervon unberührt.
Fördervoraussetzungen
- Die Vorhaben müssen in einem der Stärkefelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung“ (RIS3-Strategie) durchgeführt werden.
- Das Innovationsprojekt übertrifft den aktuellen Stand der Technik, ist marktfähig und realisierbar.
- Es liegt ein technisches Entwicklungsrisiko für das Unternehmen vor.
- Die beauftragten Forschungs-/Entwicklungsdienstleister verfügen über das notwendige Know-how für die Projektrealisierung.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- Kleinstunternehmen sowie
- KMU der gewerblichen Wirtschaft
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.