Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Mit dieser Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie das Handwerk bei der Entwicklung niedrigschwelliger Innovationsprojekte unterstützt werden. Es sollen Anreize für eigene Entwicklungsaktivitäten für verbesserte oder neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder für neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen gegeben werden.
Zielsetzung
Ziel dieses Förderprogramms ist, die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktchancen von KMU zu verbessern, indem sie die Möglichkeit erhalten, sich auf dem weiten Feld der Innovationen auszuprobieren.
Was wird gefördert?
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen, bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen.
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, in der „Übergangsregion“ für kleine Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro.
Fördervoraussetzungen
Das Vorhaben muss sich in einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3 (Kurzbezeichnung der Niedersächsischen regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung) bewegen. Darunter:
- Mobilität
- Lebenswissenschaften
- Energietechnologien und -systeme
- Land- und Ernährungswirtschaft
- Neue Materialien
- Produktionstechnik
- Maritime Wirtschaft
- das Querschnittsfeld „Digitale Wirtschaft“
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen
- mit Eintragung im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.