Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Gründungen, Betriebsübernahmen oder die Aufnahme einer tätigen Beteiligung sollen in den ersten dreieinhalb Jahren nach Start in die Selbstständigkeit unterstützt werden, damit diese ihre wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben können.
Zielsetzung
Ziel ist die Absicherung und Erhöhung des Betriebsbestands in den wirtschaftlich bedeutsamen und ausbildungsaktiven Meisterhandwerken. Nach Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens bzw. der Aufnahme einer tätigen Beteiligung soll eine nachhaltige Sicherung der wirtschaftlichen Basis der geförderten Unternehmen unterstützt werden.
Was wird gefördert?
- die unbefristete Neueinstellung einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmers in Vollzeit.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über eine pauschale Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro. Dies sind 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von 20.000 Euro.
Die Laufzeit eines Vorhabens ist auf maximal eineinhalb Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Fördervoraussetzungen
- die Gründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung an einem KMU ist im Haupterwerb im Handwerk erfolgt
- das KMU ist entweder der Anlage A oder der Anlage B der Handwerksordnung zuzuordnen (bei Zuordnung zur Anlage B muss zusätzlich auch das einschlägige Meisterprüfungszeugnis vorgelegt werden)
- die Antragstellung erfolgt innerhalb von dreieinhalb Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Aufnahme der tätigen Beteiligung
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
KMU im Handwerk, Meisterbetriebe (Unternehmen gemäß Anlage A und Meisterbetriebe gemäß Anlage B HwO)
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.