Tourismusförderrichtlinie
Wer als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen will, kann unter entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung erhalten.
Zielsetzung
Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen
- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist
- Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
- Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
- Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote
Speziell in der ÜR auch
- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung von Infrastrukturen, die für eine Nutzung durch Touristen geeignet und bestimmt sind, und die in der Summe überwiegend touristisch sowie durch sonstige Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40 % in der SER und bis zu 60 % in der ÜR der förderfähigen Ausgaben.
Bei interkommunalen Kooperationen oder der Revitalisierung von Altstandorten und dem Einsatz von GRW-Mitteln (Mittel zur Förderung strukturschwacher Regionen) beträgt die Förderquote bis zu 75 %.
Beim Einsatz von Landesmitteln sind es bis zu 65 % in der SER oder 70 % in der ÜR.
Fördervoraussetzungen
- Die Förderung ist auf Gebiete konzentriert, in denen der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung leistet.
- Bei der Antragstellung muss ein regionales touristisches Konzept vorliegen mit Aussagen zum Gebiet, zur Bedeutung des Tourismus für die Region, zu Übernachtungszahlen, zu touristischen Entwicklungszielen und Handlungsprioritäten, zu Zielgruppen und zur regionsinternen Wahrnehmung touristischer Aufgaben.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- Vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)
- Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das NBank Kundenportal.