Klimaschutz und Energieeffizienz
Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung der CO2-Emissionen. Adressaten sind u. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und öffentliche Träger sowie Kultureinrichtungen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Zielsetzung
Vornehmliches Ziel der Richtlinie ist die Senkung des fossilen Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Damit unterstützt sie Niedersachsen auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Was wird gefördert?
- Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
- eine Kombination beider Maßnahmen ist zulässig
- die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen sowie der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck erzeugt wurde
- die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen, um in den beteiligten Betrieben die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe ist unter anderem von der Art der Maßnahme abhängig.
Fördervoraussetzungen
- die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
- die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
- eine CO2-Einsparung im Rahmen der vorgegebenen Definition wird nachweißlich erzielt (Expertise eines Sachverständigen)
- die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude
- Kultureinrichtungen
- kommunale Unternehmen
- Unternehmen der Sozialwirtschaft
- Bürgerenergiegenossenschaften
- gemeinnützige Organisationen
- Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen
- Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen
Antragstellung
Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.