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Zukunftsregionen in Niedersachsen – Stärkung der regionale Zusammenarbeit und Förderung regionaler Projekte zur Stärkung der Regionen in Niedersachsen

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Voraussetzung für die Förderung ist die Anerkennung der Zukunftsregionen durch die EFRE-ESF+ Verwaltungsbehörde auf Grundlage eines anerkannten Zukunftskonzepts. Diese wird durch die Regionen erarbeitet und durch die Verwaltungsbehörde genehmigt.

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Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren.

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Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.

Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).

Das Förderangebot unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen, die freiwillig einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften leisten. 

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Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).

Das Förderangebot unterstützt Betriebe des Ökologischen Landbaus bei der zusätzlichen Einführung und Beibehaltung einer gewässerschonenden Bewirtschaftung.

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Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.

Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).

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