Förderung von Ausbildungsverbünden
Gefördert wird die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Dabei wirken mehrere Betriebe in einem Ausbildungsverbund zusammen.
Zielsetzung
- Durch das Programm sollen zusätzliche Betriebe für die Ausbildung gewonnen werden, um die regionale Versorgung mit Ausbildungsplätzen zu verbessern. Insbesondere in Berufen mit einem erhöhten Bedarf an Fachkräftenachwuchs wird eine Steigerung der Ausbildungszahlen angestrebt. Außerdem soll Bewerberinnen und Bewerbern mit Förderbedarf und solchen mit Zuwanderungsgeschichte der Zugang zur dualen und vollschulischen Berufsausbildung erleichtert werden. Nicht zuletzt soll die Ausbildung im Verbund die Einführung neuer Ausbildungsberufe ermöglichen.
- Darüber hinaus soll der Erwerb von interkultureller Kompetenz für Auszubildende durch Kooperation mit europäischen und internationalen Betrieben sowie durch Auslandsaufenthalte zu Inhalten der Berufsausbildung, zum Erwerb von Kenntnissen internationaler Betriebsabläufe und Wirtschaftsstrukturen sowie zur Verbesserung von beruflichen Sprachkenntnissen ermöglicht werde.
Was wird gefördert?
Ausbildungsverbünde
- für Bewerberinnen und Bewerber mit besonderem Förderbedarf und solchen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere mit Fluchthintergrund, die Ausbildung von Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern ist erwünscht
- zur Steigerung der Ausbildungszahlen in Ausbildungsberufen mit besonderem Bedarf an Fachkräftenachwuchs
- zur Einführung neuer Ausbildungsberufe
Wie wird gefördert?
Das Land gewährt Zuwendungen in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie z. T. auch des Landes Niedersachsen. Die Förderung aus ESF+-Mitteln beträgt grundsätzlich in der SER 40 % und in der ÜR 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Landesmittel können zur gezielten Erhöhung des Interventionssatzes zusätzlich bei regional hohem Ausbildungsplatz- und Fachkräftebedarf sowie bei Unterstützung von Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerbern mit besonderem Förderbedarf und mit Zuwanderungsgeschichte gewährt werden. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal,
Vergütungen, soweit sie vom Projektträger als Ausbilder gemäß § 10 BBiG oder § 18 PflBG zu erbringen sind sowie eine
Restkostenpauschale.
Fördervoraussetzungen
Die Betriebsstätte und die Ausbildungsstätte des Zuwendungsempfängers muss in dem jeweiligen Programmgebiet (ÜR oder SER) liegen, für das die Förderung beantragt wird. Zudem sollen die Betriebsstätte der Betriebe, deren Beschäftigte an dem Projekt teilnehmen sowie der Ort der Durchführung des Projekts in dem Programmgebiet (ÜR oder SER) liegen, für das die Förderung beantragt wird. Die der Verbundausbildung zugrundeliegenden Ausbildungsverträge müssen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einer Ausbildung nach dem Seearbeitsgesetz oder dem Pflegeberufegesetz abgeschlossen werden.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das NBank Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Für diese Richtlinie gibt es keine Antragsfristen.