Auszubildende aus Insolvenzbetrieben

Förderung von Betrieben, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben oder Betriebsstilllegungen in Niedersachsen zur Fortführung ihrer Ausbildung einstellen. 

Zielsetzung

Mit der Förderung soll sichergestellt werden, dass begonnene Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen werden kann. Den Auszubildenden wird damit der Weg in den Beruf geebnet. Gleichzeitig wird für Wirtschaft und Betriebe ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses geleistet.

Was wird gefördert?

Auszubildende aus Insolvenzbetrieben i. S. dieser Richtlinien sind Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag beendet wurde

  • wegen einer Insolvenz oder einer beantragten Insolvenz des ausbildenden Betriebes,
  • wegen Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes oder
  • infolge der gemäß § 33 BBiG, § 24 HwO, § 9 Abs. 5 der See-Berufsausbildungsverordnung oder § 7 PflBG ausgesprochenen Untersagung des Einstellens und Ausbildens

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der ausbildenden Stelle für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese Ausgaben werden in Form von standardisierten Einheitskosten nach Artikel 53 Abs. 1 Buchst. b unter Beachtung von Absatz 3 Buchst. a Nr. i. der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 in gesonderten Erlassen der EFRE/ESF+-Verwaltungsbehörde geregelt. Die Fördersumme beträgt in der SER maximal 40 % und in der ÜR maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Berücksichtigt werden nur die sich aus der Vertragsniederschrift ergebenden vollen Ausbildungsmonate. Maßgeblich für die Berechnung der Ausbildungsmonate ist das jüngste Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien unter den Ausbildungsvertrag der aufnehmenden Stelle.

Fördervoraussetzungen

  • die Betriebsstätte oder die Ausbildungsstätte der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers und damit der Ort der Durchführung des Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (ÜR oder SER) liegen, für das die Förderung beantragt wird
  • die EFRE/ESF+-Verwaltungsbehörde kann die Durchführung eines Vorhabens außerhalb des Programmgebiets in begründeten Fällen unter zusätzlichen Voraussetzungen genehmigen
  • gefördert werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten.
  • es sind nur Ausbildungsverhältnisse förderfähig, deren Ausbildungszeitraum gemäß Ausbildungsvertrag am 31.12.2028 mindestens zur Hälfte erfüllt ist
  • der Zuwendungszeitraum endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit, spätestens am 31.12.2028. 

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger sind Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowie Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Dienststellen des Landes und des Bundes) mit Betriebsstätte oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen. 

Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das NBank Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Für diese Richtlinie gibt es keine Antragsfristen.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Projekte aus dem Förderangebot: Auszubildende aus Insolvenzbetrieben

Übernahme eines Auszubildenden als Verfahrensmechaniker Kautschuk

Projektträger: AL Elastomer Extrusion GmbH
Projektstandort: Hannover, Landeshauptstadt

Übernahme eines Auszubildenden als Metallbauer

Projektträger: Alexander Itermann Metallex
Projektstandort: Cloppenburg, Stadt

Übernahme eines Auszubildenden als Industriekaufmann

Projektträger: Alfred Paulsen GmbH & Co. KG
Projektstandort: Osterbruch