Sommerweidehaltung
Mit diesem Vorhaben wird die Einführung oder Beibehaltung eines besonders tiergerechten Haltungsverfahrens für Milchkühe gefördert.
Zielsetzung
Ziel der Fördermaßnahme ist die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Anpassung der Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen sowie des Tierwohls in der Nutztierhaltung. Die Weidehaltung der Milchkühe soll als tiergerechte Haltungsform gesichert werden.
Was wird gefördert?
- die Zuwendung wird gewährt für die täglich mindestens sechsstündige Weidehaltung aller im Betrieb gehaltenen Milchkühe im Zeitraum 16. Mai bis einschließlich 15. September im Verpflichtungsjahr
- ausgenommen hiervon sind Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung beträgt 75 EUR je Großvieheinheit (GVE) für konventionelle und 51 EUR je GVE für Ökologische Betriebe. Die Berechnung der Förderung erfolgt auf Grundlage der in Hi-Tier gemeldeten Daten.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Milcherzeuger mit Betriebssitz und Stall in Niedersachsen und der freien Hansestadt Hamburg
Antragstellung
Der Antrag ist Bestandteil des Sammelantrages (ANDI) und muss jährlich bis spätestens zum 15. Mai eingereicht werden. Mit der Antragstellung ist die Eigenschaft als Milcherzeuger nachzuweisen.
Bewilligungsstelle
Weitere Hinweise
Ein besonderes Landesinteresse an der Durchführung der Fördermaßnahmen besteht, weil mit der Förderung der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren von Nutztieren ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der niedersächsischen Nutztierstrategie gegeben wird.