Optimierung betriebl. Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
Es werden Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft gefördert.
Zielsetzung
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der betrieblichen Ressourceneffizienz und die Förderung der Kreislaufwirtschaft in der niedersächsischen Wirtschaft.
Mögliche Ansatzpunkte sind beispielsweise
- die betriebsinterne Kreislaufführung von Stoffen,
- die Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen in Produkten oder
- ein verbesserter Materialeinsatz, z. B. durch eine innovative Produktgestaltung mit erhöhtem Einsatz von Recyclingmaterialien.
Was wird gefördert?
- Betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz
- Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung
- Studien und Ideenwettbewerbe einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der SER und von bis zu 60 % in der ÜR. Die Förderung kann mit Mitteln des Landes ergänzt werden bis zu 70% für betriebliche Investitionen und bis zu 80% für Studien und Ideenwettbewerbe. Förderfähig sind nur Investitionsmehrkosten.
Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen betreiben bzw. universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die mit KMU in Niedersachsen zusammenarbeiten.
Dem Förderantrag für betriebliche Investitionen ist eine sachkundige Stellungnahme eines Beratungsunternehmens beizufügen, das für Stellungnahmen im Sektor der Ressourcen- und Materialeffizienz qualifiziert ist. In der Expertise ist die technische Durchführbarkeit des Projekts zu bescheinigen.
Vorhaben mit einer Zuwendung von weniger als 20.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Niedersachsen
- universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit KMU in Niedersachsen
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.