Erhalt und Entwicklung der biologischen Vielfalt
Mit diesem Förderangebot werden nicht-produktive Investitionen (Projektförderung) zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt.
Zielsetzung
Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie die Eindämmung und Umkehrung des Verlustes an biologischer Vielfalt und die Verbesserung von Ökosystemleistungen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen, insbesondere:
- Vorhaben zum Biotoperwerb
- die Anschaffung von geeigneten Maschinen und Geräten zur Durchführung von Vorhaben i. S. dieses Förderangebots
- der Erwerb und die Errichtung von baulichen Anlagen (z. B. Ställe, Viehunterstände), die Vorhaben i. S. dieses Förderangebots dienen
- Erwerb und Pacht von naturschutzfachlich wertvollen Flächen für den Naturschutz i. S. der Zweckbestimmung dieses Förderangebots
- die begleitende umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, Erstellung und Umsetzung von Konzepten der Besucherlenkung im Zusammenhang mit einem konkreten investiven Einzelvorhaben i. S. dieses Förderangebots sowie, Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung
Gefördert wird ebenso die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen und Studien zur Dokumentation, z. B.:
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Fachplanungen, z.B. Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, Pflege- und Entwicklungspläne, projektbezogene Planungen und Konzepte, Konzepte für den Biotopverbund sowie Artenschutzkonzepte
- Bestandsaufnahmen, Effizienzkontrollen und Monitoringkonzepte für Vorhaben, die über diese Intervention gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung umfasst bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördervoraussetzungen
Die Förderrichtlinie gilt für Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse;
- Träger von Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten;
- Träger der Naturparke, Stiftungen sowie nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände;
- Körperschaften des öffentlichen Rechts;
- Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen (eingeschränkt)
Antragstellung
Jährlich
Bewilligungsstelle
Weitere Hinweise
Einzelheiten der Förderung sind der Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV) zu entnehmen.
Alle Informationen zur Förderung sind über die Website des MU abrufbar. Mehr erfahren