MikroSTARTer Niedersachsen

Diese Förderung unterstützt Gründungen und Unternehmensnachfolgen, insbesondere von Kleinstgründungen, in Niedersachsen. Eine Förderung ist möglich, wenn die Gründung jünger als 5 Jahre ist.

Zielsetzung

Ziel dieser Förderung ist es, Existenzen zu sichern und dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten und zu sichern. Nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit werden als ein möglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kann die Bonität der Antragstellenden bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten verbessert werden.

Was wird gefördert?

Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z. B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten)

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro
  • Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.
  • Der Kredit wird nach Zusage in einem Betrag zu 100 % ausgezahlt.
  • Der Kredit muss innerhalb von 3 Monaten nach Zusage abgerufen werden.
  • Die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei, währenddessen sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
  • Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Die aktuell gültigen Zinsinformationen finden Sie auf der Website der NBank. 

Fördervoraussetzungen

Es muss ein Nachweis über eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung bzw. zum Vorhaben vorliegen. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Vorhabens gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Das Unternehmen darf bei Antragstellung noch nicht älter als 5 Jahre sein.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (ab Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, usw.) befinden. Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.
  • Die Antragstellerinnen und -steller müssen:
    • die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben
    • im Antrag das Unternehmenskonzept darlegen
    • im Antrag einen Finanzierungsplan vorlegen und damit eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke nachweisen
    • über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen

Antragstellung

Den Antrag auf einen MikroSTARTer stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen über das NBank Kundenportal (Kundenportan). Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Maßnahmen die vor Darlehenszusage begonnen haben, sind nicht förderfähig.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier: