Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren
Durch den Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in niedersächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sollen Unternehmen begleitet werden, für die eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger zur Unternehmensübernahme gesucht wird. Es gilt, Übergebende und Übernehmende zusammenzubringen und den Nachfolgeprozess zu begleiten.
Zielsetzung
Die Absicherung des Betriebsbestandes in der niedersächsischen Wirtschaft durch die Vermittlung von Kenntnissen über Voraussetzungen für Übernahmen und Übergaben von Betrieben. Insbesondere soll dadurch die nachhaltige Sicherung des Knowhows sowie der Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Betrieben erreicht werden.
Was wird gefördert?
Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren zur Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer insbesondere von KMU mit den Zielen:
- aktive Ansprache, Sensibilisierung und Akquise von an Übernahmen interessierten Personen z. B. durch Informations- und Veranstaltungsformate und entsprechende Kommunikationskonzepte
- Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer zu Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge
- Wissensvermittlung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer; z. B. durch die Bereitstellung digitaler Angebote oder Veranstaltungen
- Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die zu einer Übergabe bereit sind, mit Personen, die an der Übernahme eines Unternehmens interessiert sind
- Der Schwerpunkt der Projekte liegt in der Akquise von Personen, die an der Übernahme eines Betriebs interessiert sind
Wie wird gefördert?
Maximal werden 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Dies umfasst Personalausgaben für die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren und anteilig für eine Person, die Verwaltungsaufgaben durchführt. Weitere Ausgabenpositionen werden über eine Restkostenpauschale in Höhe von 15 % der Personalausgaben abgerechnet.
Fördervoraussetzungen
- Voraussetzung für die Förderung ist die fachliche und administrative Kompetenz der Antragstellerinnen und ggf. ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner zur Durchführung des Projekts
- ein schlüssiges Gesamt- und Finanzierungskonzept
- ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Niedersächsische Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.