EU Niedersachen

Einzelbetriebliche Beratung in der Landwirtschaft

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Die steigenden Anforderungen an die Landwirtschaft erfordern von den landwirtschaftlichen Akteuren immer mehr Spezialwissen. Mit PFEIL werden deshalb einzelbetriebliche Beratungen durch ausgewählte und qualifizierte Beratungsanbieter und Beratungskräfte gefördert, um so Landwirtinnen und Landwirten für gesellschaftlich relevante Themen, wie Umwelt- oder Tierschutz, zu sensibilisieren und die landwirtschaftliche Praxis nachhaltig zu verbessern.

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist es, die Kompetenzen in der Landwirtschaft so zu stärken, dass die Betriebe aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen können. Die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe soll insbesondere durch ökologischen Landbau, die Verbesserung des Tierschutzes und einen effizienten Umgang mit Ressourcen verbessert werden. Mit dieser PFEIL-Maßnahme wird eine qualifizierte einzelbetriebliche Beratung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus zu folgenden Themenbereichen gefördert:

  • Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe,
  • Ökologischer Landbau,
  • Agrarumweltmaßnahmen,
  • Tierschutz, Tiergesundheit und Minimierung des Antibiotikaeinsatzes,
  • „Greening“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP),
  • Eindämmung des Klimawandels und Anpassungsmöglichkeiten an seine Folgen,
  • nachhaltiger Umgang mit Boden, Wasser und Luft
  • Erhalt der biologischen Vielfalt, • neue Einkommensmöglichkeiten,
  • Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Krisensituationen sowie bei der Hofnachfolge,
  • Fördermöglichkeiten über PFEIL.

Mit Hilfe der einzelbetrieblichen Beratung sollen vorhandene Schwachstellen in der betrieblichen Praxis identifiziert bzw. Ansätze zur Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit aufgezeigt werden. Darüber hinaus wird ein Bewusstsein für die Bedeutung einer nachhaltigen Betriebsführung geschaffen, Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Betriebes gegeben und die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik bzw. die Anforderungen der Gesellschaft vermittelt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch landwirtschaftliche Unternehmen zu den o. g. Themenbereichen.

Wie wird gefördert?

Interessierte Betriebe können sich direkt an einen der ausgewählten Beratungsanbieter wenden, um eine geförderte Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung an die ausgewählten Beratungsanbieter gewährt. Je nach Themenbereich beträgt der Förderhöchstsatz 80 bzw. 100 % der förderfähigen Beratungsausgaben (Beratungshonorarsätze netto). Landwirtschaftliche Betriebe können maximal 1.500 Euro je Beratung als Förderung erhalten.

Fördervoraussetzungen

Die Beratungen dürfen nur durch qualifizierte Beratungsanbieter durchgeführt werden, die durch ein Vergabeverfahren ausgewählt und regelmäßig weitergebildet werden. Diese müssen ausreichend qualifiziertes Personal vorhalten, Erfahrung in der Beratungstätigkeit mitbringen sowie unabhängig und verlässlich arbeiten.
Über die einzelnen Beratungen muss ein aussagefähiges Protokoll erstellt werden, um die Leistung zu dokumentieren und die Beratungsqualität zu belegen.

Weitere Projekte aus dem Förderprogramm:

Einzelbetriebliche Beratung in der Landwirtschaft
ELER
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Burgdorf
Projektträger:
Bauer Stolze
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Stand: September 2022 Impressum Datenschutz