Mit diesem Förderprogramm werden Investitionen öffentlicher Träger in die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden im Rahmen von innovativen Modell- bzw. Pilotvorhaben, die Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen, die der energetischen Versorgung dienen, sowie in energetische Maßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen unterstützt.
Ziel ist es, Anreize für investive Maßnahmen von öffentlichen Trägern zu setzen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung bzw. Verbesserung der Energieeffizienz sowie zu einer spürbaren Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen.
Folgende Vorhaben werden gefördert:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und von bis zu 60 % in der Regionenkategorie „Übergangsregion“, maximal 1.000.000 Euro.
Eine Förderung erfolgt ab einer Höhe der Zuwendung von mindestens 100.000 Euro, bei sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen von mindestens 50.000 und bei öffentlichen Abwasseranlagen sowie Kultureinrichtungen von mindestens 25.000 Euro.
Es werden nur solche Vorhaben gefördert, deren erwartete Energieeinsparung mindestens im Verhältnis von 140 t CO2-Äquivalenten pro Jahr und einer Million Euro Investitionssumme liegt. Ein Nachweis ist zwei Jahre nach Abschluss des Projektes durch den Antragsteller, das beauftragte Ingenieur- / Planungsbüro oder durch den Sachverständigen vorzulegen.
Bei Abwasseranlagen muss die Energieeinsparung bei einer Ausbaugröße größer 10.000 EW mindestens 30 t CO2-Äquivalente pro Jahr und Anlage betragen, bei einer Ausbaugröße kleiner gleich 10.000 EW mindestens 20 t CO2-Äquivalente pro Jahr und Anlage.
Bei Antragstellung ist ein Gutachten eines Sachverständigen mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, bei öffentlichen Abwasseranlagen mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeinsparung oder Energieeffizienz und auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung vorzulegen. Ein Sachverständigengutachten des mit der Planung der Maßnahme beauftragten Ingenieur- oder Planungsbüros genügt hierfür nicht.
Geeignete Sachverständige finden Sie auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (ausgenommen öffentliche Abwasseranlagen). Handelt es sich um Ersatzneubauten, werden innovative Modell- und Pilotvorhaben nur in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen gefördert. Bei reinen Neubauten ist ein Vergleich mit einem Bestandsgebäude nicht möglich, sodass keine CO2-Einsparung erfolgt und eine Förderung nicht in Betracht kommt.
In diesem Program wurden bisher 222 Projekte verwirklicht.
Projekte anzeigen
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen
(NBank) bekannt gegeben. Grundsätzlich können Anträge bei der NBank jeweils zum 30.04. und 30.11. eines Jahres gestellt werden.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
www.nbank.de
Weitere Hinweise
Verfahrensumstellung von aerober auf anaerober Schlammstabilisierung auf den KA Worpswede und Hambergen
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Landkreis: Friesland
Projektträger: Kurverwaltung Nordseebad Dangast
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Region: Reg.-Bez. Weser-Ems
Landkreis: Emsland
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