Es gibt klassische Bildungsbiografien wie zum Beispiel: Gymnasium, Abitur, Hochschulstudium. Aber es gibt auch andere Wege, die zu einem Studium führen können. Mit der Fördermaßnahme „Öffnung von Hochschulen“ sollen beruflich Qualifizierte, bereits Berufstätige oder andere nicht-traditionelle Studieninteressierte über Bildungs- und Weiterbildungsangebote an die Hochschule geführt werden. Auch soll umgekehrt die (Berufs-) Qualifikationen bei Studienabbrechern erhöht werden.
Zielsetzung
Das Programm rückt Menschen in den Fokus, die erst im Verlauf ihrer Berufstätigkeit oder aufgrund privater Lebensumstände gegenüber dem klassischen Bildungsweg verspätet ein Studium oder eine wissenschaftliche eine Hochschule abbauen – etwa Angebote, die den Übergang vom Beruf in die Hochschule erleichtern. Dabei gilt es, die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und Beratungsstellen der Erwachsenenbildung und der Hochschulen selbst zu stärken – für eine vielfältige und vielversprechende Hochschullandschaft in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
Die bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von
- berufsbegleitend studierbaren und berufsbezoggenen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten an Hochschulen für nicht-traditionelle Studien- und Weiterbildungsinteressierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
- berufsbegleitend studierbaren und berufsbezogenen Bildungsangeboten zur Unterstützung des Übergangs vom Beruf in die Hochschule sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs für nicht-traditionelle Studierende bzw. Studieninteressierte in Zusammenarbeit von Erwachsenenbildungseinrichtungen und Hochschulen
- Bildungs- und Weiterbildungsangebote zur Unterstützung des Übergangs von der Hochschule zur Berufsqualifikation bei den Personen, die ihr Studium vorzeitig ohne einen Studienabschluss beenden
Die bedarfsgerechte Entwicklung von Vorhaben
- zur Vernetzung des Beratungsangebots und des Einstiegs in ein Hochschulstudium für nicht-traditionelle Studieninteressierte und/oder Studienabbrecher in Zusammenarbeit von Bildungsberatungsstellen der Erwachsenenbildung mit den Studienberatungsstellen der Hochschulen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt, wobei Folgeanträge möglich sind.
Fördervoraussetzungen
Die Projektträger sind zum Nachweis darüber, dass sich die Bildungsangebote über die Erprobung hinaus nachhaltig etabliert haben und zur Veröffentlichung der erzielten Ergebnisse konzeptioneller und empirischer Art verpflichtet.