Durch die niedrigschwellige Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe wird das wirtschaftliche und technische Risiko erheblich reduziert, das beispielsweise entsteht, wenn Produktionsverfahren, Produkte, Dienstleistungen oder Organisationsformen neu entwickelt und erprobt werden.
Zielsetzung
Ziel dieses Förderprogramms ist, die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktchancen von KMU zu verbessern, indem sie die Möglichkeit erhalten, sich auf dem weiten Feld der Innovationen auszuprobieren.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
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Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
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Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind
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Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro. Für Maßnahmen zur Markteinführung werden höchstens 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben berücksichtigt.
Fördervoraussetzungen
Das Vorhaben muss sich in einem der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ bewegen. Zu diesen gehören die Mobilitätswirtschaft, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Digitale und Kreditwirtschaft, Neue Materialien / Produktionstechnik sowie die Maritime Wirtschaft.