Mit der Maßnahme „Spezieller Arten- und Biotopschutz“ werden investive Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sowie auf den Naturschutz- und Großschutzgebieten.
Zielsetzung
Ziel ist die Entwicklung und Wiederherstellung der charakteristischen Agrarlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensraumstrukturen und typischen Lebensgemeinschaften von Tier- und Pflanzenarten. Der spezielle Arten- und Biotopschutz ist damit eine wichtige Ergänzung zu den umweltbezogenen Fördermaßnahmen, die direkt auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt werden (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau).
Was wird gefördert?
Gefördert werden nichtproduktive Investitionen. Die Fördermaßnahme gliedert sich dabei in die Teilbereiche „Spezielle Biotopschutzmaßnahmen“ sowie „Spezielle Arten- und Artenhilfsmaßnahmen“.
Innerhalb der „Speziellen Biotopschutzmaßnahmen“ wird die Durchführung räumlich und zeitlich wechselnder investiver Biotopschutzprojekte gefördert. Förderfähig sind u. a. folgende Vorhaben:
- einmalige und /oder im mehrjährigen Rhythmus
vorgesehene Instandhaltungsmaßnahmen, - Erstinstandsetzungen (z. B. Entbuschungen,
Entkusselungen, Entfernen von Vorwaldstadien), - Nachpflege von zuvor instand gesetzten Flächen mit möglicher anschließender extensiver Bewirtschaftung,
- einmalige Anstaumaßnahmen (z. B. Grabenverschlüsse), • Errichtung von Verwallungen.
Innerhalb der „Speziellen Arten- und Artenhilfsmaßnahmen“ wird die Durchführung von Projekten für typische Arten der Feldflur gefördert. Hierzu zählen u. a.:
- Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz (z. B. Weihenarten, Ortolan, Wachtelkönig, Kranich, Feldlerche, Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz)
- Vorhaben zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten (z. B. Feldhase, Reptilien, Ackerwildkräuter) • Vorhaben zur Anlage und Pflege von wertvollen Kulturbiotopen (z. B. Hecken, Streuobstwiesen,
Kleingewässer und Gräben)
Darüber hinaus ist auch das externe Projektmanagement zur ziel- und handlungsorientierten Durchführung der jeweiligen Maßnahme förderfähig.
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt 100 %. Die förderfähigen Ausgaben müssen in Niedersachsen für Biotopschutzmaßnahmen mindestens 150.000 Euro bzw. für Artenschutzmaßnahmen mindestens 25.000 Euro betragen. In Bremen liegt diese Bagatellgrenze für beide Teilbereiche bei mindestens 25.000 Euro.
Fördervoraussetzungen
Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Zudem muss der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete liegen.