Fließgewässerentwicklung

Bäche und Flüsse sind wichtige Bestandteile der Ökosysteme und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Mit der Fördermaßnahme Fließgewässerentwicklung werden Vorhaben finanziert, die den Zustand der heimischen Bäche und Flüsse und ihrer Auen verbessern.

Zielsetzung

Mit diesem Förderinstrument sollen die Wiederherstellung und der Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Gewässern gefördert werden. Diese Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Bewirtschaftungspläne bzw. Maßnahmenpläne nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL).
Darüber hinaus sollen in diesem Zusammenhang auch Vorhaben unterstützt werden, die anderen Zielen, wie Hochwasser- oder Naturschutz, dienen. Die Gebietskulisse Fließgewässerentwicklung umfasst das Gewässernetz der EG WRRL sowie bestimmte weitere Nebengewässer.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität leisten sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten. Hierzu zählen folgende Vorhaben:
 

  • Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,
  • Anlage von Auenwäldern, Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen sowie der Wiederanschluss von Altarmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes und zur Verminderung von Stoffeinträgen,
  • Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren (z. B. Anlage von Umflutern, Fischpässen oder die Rückverlegung von Deichen),
  • Sonstige erforderliche Ausgaben im Zusammenhang mit o. g. Vor haben (z. B. Planungen, Zweckforschungen, Erwerb von Grundstücken und Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung, etc.).


Neben größeren und mittleren Vorhaben sollen auch kleine bzw. kleinräumig geplante Projekte unterstützt werden, die auf der lokalen Ebene zur Zielerreichung der EG WRRL beitragen.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt 90 %. Bei Vorhaben in Trägerschaft des Landes beträgt der Zuschuss 100 %. Kleinere Vorhaben (bis maximal 15.000 Euro) werden ausschließlich aus Landesmitteln gefördert.

 

Fördervoraussetzungen

Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen.
Des Weiteren sollen sie zur Verbesserung der ökologischen Qualität oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG WRRL beitragen.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2014 - 2022

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Nicht gewerblich tätige juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen


Zu beachten ist, dass Kommunen und deren Zusammenschlüsse bei den sog. „kleinen Vorhaben“ nicht antragsberechtigt sind.

Antragstellung

Anträge können jährlich gestellt werden. Antragsfristen werden auf der Webseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) veröffentlicht.

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Projekte aus dem Förderangebot: Fließgewässerentwicklung

Herstellung einer ökologischen Durchgängigkeit

Projektträger: Ammerländer Wasseracht
Projektstandort: Westerstede, Stadt

Strukturverbessernde Maßnahmen

Projektträger: NLWKN
Projektstandort: Quendorf

Wiederherstellung einer ökologischen Durchgängigkeit

Projektträger: Gemeinde Schladen-Werla
Projektstandort: Schladen-Werla