Energieeinsparung und -effizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen

Mit diesem Förderprogramm werden Investitionen öffentlicher Träger in die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden im Rahmen von innovativen Modell- bzw. Pilotvorhaben, die Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen, die der energetischen Versorgung dienen, sowie in energetische Maßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen unterstützt.

Zielsetzung

Ziel ist es, Anreize für investive Maßnahmen von öffentlichen Trägern zu setzen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung bzw. Verbesserung der Energieeffizienz sowie zu einer spürbaren Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Investitionen in die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden einschließlich Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen, die der energetischen Versorgung vorgenannter Gebäude dienen
  • Speicherung erneuerbarer Energien am Ort ihrer Entstehung
  • Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie inklusive der Errichtung von Wärmenetzen einschließlich der dazugehörigen Erstellung von Wärmekonzepten
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und –effizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und von bis zu 60 % in der Regionenkategorie „Übergangsregion“, maximal 1.000.000 Euro.
Eine Förderung erfolgt ab einer Höhe der Zuwendung von mindestens 100.000 Euro, bei sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen von mindestens 50.000 und bei öffentlichen Abwasseranlagen sowie Kultureinrichtungen von mindestens 25.000 Euro.

Fördervoraussetzungen

Es werden nur solche Vorhaben gefördert, deren erwartete Energieeinsparung mindestens im Verhältnis von 140 t CO2-Äquivalenten pro Jahr und einer Million Euro Investitionssumme liegt. Ein Nachweis ist zwei Jahre nach Abschluss des Projektes durch den Antragsteller, das beauftragte Ingenieur- / Planungsbüro oder durch den Sachverständigen vorzulegen.
Bei Abwasseranlagen muss die Energieeinsparung bei einer Ausbaugröße größer 10.000 EW mindestens 30 t CO2-Äquivalente pro Jahr und Anlage betragen, bei einer Ausbaugröße kleiner gleich 10.000 EW mindestens 20 t CO2-Äquivalente pro Jahr und Anlage.
Bei Antragstellung ist ein Gutachten eines Sachverständigen mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, bei öffentlichen Abwasseranlagen mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeinsparung oder Energieeffizienz und auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung vorzulegen. Ein Sachverständigengutachten des mit der Planung der Maßnahme beauftragten Ingenieur- oder Planungsbüros genügt hierfür nicht.
Geeignete Sachverständige finden Sie auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (ausgenommen öffentliche Abwasseranlagen). Handelt es sich um Ersatzneubauten, werden innovative Modell- und Pilotvorhaben nur in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen gefördert. Bei reinen Neubauten ist ein Vergleich mit einem Bestandsgebäude nicht möglich, sodass keine CO2-Einsparung erfolgt und eine Förderung nicht in Betracht kommt.

Programmstatus

inaktiv

Förderzeitraum

2014 - 2020

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen
    („Non Profit Organisationen“ i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz)
  • Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen
  • Juristische Personen des Privatrechts in Fällen, in denen sich die öffentliche Hand einer privaten Rechtsform bedient

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 
(NBank) bekannt gegeben. Grundsätzlich können Anträge bei der NBank jeweils zum 30.04. und 30.11. eines Jahres gestellt werden.

Projekte aus dem Förderangebot: Energieeinsparung und -effizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen

Kläranlage Lachendorf - Umbau der Klärschlammstabilisierung

Projektträger: Abwasserentsorgung Südheide GmbH
Projektstandort: Lachendorf

Erneuerung des Belüftungssystems in den Belebungsbecken

Projektträger: Abwasserverband Raum Katlenburg
Projektstandort: Katlenburg-Lindau

Energetische Optimierung der Belüftungsanlage

Projektträger: Abwasserbeseitigungsbetrieb Stadt Bramsche
Projektstandort: Bramsche,Stadt