Landschaftswerte 2.0
Mit dieser Förderung wird die Aufwertung des natürlichen und landschaftskulturellen Erbes Niedersachsens sowie der Erhalt und die Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen gefördert.
Zielsetzung
Ziel ist es, einen nachhaltigen Beitrag zu Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt zu leisten. In den Niedersächsischen Nationalen Naturlandschaften sollen Informations- und Bildungseinrichtungen und -angebote eingerichtet sowie Partnerbetriebe und Partnerinitiativen (Netzwerke) für regionale und nachhaltige Wirtschaftsweisen etabliert werden. Im besiedelten Bereich sollen in den Ortslagen die Biologische Vielfalt durch Schaffung und Ausbau Grüner Infrastrukturen erhöht werden.
Was wird gefördert?
- Einrichtung und Aufwertung von Informationseinrichtungen; Naturschutzbildungsangebote sowie Naturbeobachtungsmöglichkeiten (Besucherlenkung und Besucherinformation)
- naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von Partnerbetrieben (KMU) der Nationalen Naturlandschaften
- Angebote zur Förderung der Inklusion
- Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur (besiedelter Bereich)
- Konzeption/Projekte zur Verbesserung des Insektenschutzes
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch eine Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 55 % in der SER und bis zu 70 % in der ÜR.
Fördervoraussetzungen
- die Projekte liegen in der jeweiligen Förderkulisse (Nationale Naturlandschaften oder besiedelter Bereich Ortslage)
- die Zuwendungshöhe beträgt mindestens 30.000 Euro
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.