Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - Klimaschutz

Das Förderangebot unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation.

Zielsetzung

Ziel ist die Einführung oder Beibehaltung extensiver, ressourcenschonender oder besonders umweltverträglicher Anbauverfahren in Bezug auf Klimaschutz, Wasser, Böden, Luft und Biodiversität.

Was wird gefördert?

  • die Erhaltung des natürlichen Lebensraumes insbesondere für Flächen mit Moorboden
  • der Erhalt naturnaher und die Wiederherstellung regenerierbarer Moore
  • die moor- und klimaschonende Bewirtschaftung (Moorschonender Einstau).

Wie wird gefördert?

Der moorschonende Einstau wird mit bis zu 536 Euro je Hektar bezuschusst und die dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland bis zu 2.569 Euro je Hektar

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse.

Antragstellung

jährlich

Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).