Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen -Biodiversität

Das Förderangebot unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen, die freiwillig einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften leisten. 

Zielsetzung

Es soll eine Verbesserung der Biodiversität in der Landwirtschaft gefördert werden.

Was wird gefördert?

Teilnehmende Landwirte erhalten eine Förderung für die Umsetzung von gezielten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit der Zielrichtung Biodiversität. Der Schwerpunkt liegt dabei auf 5 Teilinterventionen, die jeweils spezifische Förderungen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) anbieten:

  • Förderschwerpunkt AN (Ackernutzung) — nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
  • Förderschwerpunkt BF — Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken
  • Förderschwerpunkt GN — nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung
  • Förderschwerpunkt BB — Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen
  • Förderschwerpunkt NG — Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der ermittelten Flächengröße und den konkreten Verpflichtungen der jeweiligen Fördermaßnahme.

Fördervoraussetzungen

  • Förderfähig sind landwirtschaftliche Nutzfläche in Bremen, Hamburg oder Niedersachsen.
  • Die festgelegten Bewirtschaftungsauflagen müssen über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen.
  • Der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens fünf bzw. sieben Jahre. Er beginnt mit dem 1. Januar nach der Antragstellung.
  • Der jährliche Zuwendungsbetrag einer neu beantragten Fördermaßnahme nach dieser Richtlinie muss über 250 EUR/Jahr liegen (Bagatellgrenze).

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse.

Antragstellung

jährlich zum Stichtag 15.05.

Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).