Ökologischer Landbau
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren.
Zielsetzung
Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebens-raums.
Was wird gefördert?
- gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren
- die grundwasserschonende Bewirtschaftung zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Umweltschutzes und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums
Wie wird gefördert?
- Die Prämie je Hektar variiert nach Anbauverfahren (Ackerfläche, Dauergrünland, Gemüsebau und Dauerkulturen) und ob der Betrieb Umsteller oder Beibehalter ist.
Fördervoraussetzungen
Förderfähig ist landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes zum Zeitpunkt der Antragstellung
- im gesamten Betrieb ist ein ökologisches Anbauverfahren einzuführen oder beizubehalten, dass der Verordnung (EU) 2018/848 in der jeweils geltenden Fassung entspricht
- spätestens einen Monat nach Beginn der Verpflichtung muss sich der Betrieb für die gesamte Dauer der Verpflichtung dem Kontrollverfahren nach der Verordnung (EU) 2018/848 in der jeweils geltenden Fassung unterstellen
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften
Bewilligungsstelle
Weitere Hinweise
Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).