Flurbereinigung

Flurbereinigungen tragen dazu bei, Landnutzungskonflikte zu lösen, die durch verschiedene gesellschaftliche Ansprüche auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen.

Zielsetzung

Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen durch geeignete Maßnahmen an zukünftige Erfordernisse anzupassen. Die umweltpolitische Bedeutung und der ökologische Nutzen von Flurbereinigungsverfahren werden bei der Unterstützung von Moor- und Klimaschutzmaßnahmen deutlich.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zu Förderinhalten werden im Flurbereinigungsverfahren geplant, ausgearbeitet und im Wege- und Gewässerplan verbindlich festgeschrieben im Schwerpunkt infrastrukturelle Anpassungen

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung von bis zu 75 % Fördervoraussetzungen
  • Flurbereinigungsverfahren können nicht durch einzelne Grundeigentümer beantragt werden
  • Sie entstehen in einem Beratungs- und Diskussionsprozess aufgrund von bestehenden Nutzungskonflikten, die vor Ort durch verschiedene Akteure lösungs- und zielorientiert aufgearbeitet werden

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2023 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Landwirte, Realverbände, Gemeinden, Maßnahmenträger und Verbände

Antragstellung

Eine Antragstellung konkreter Einzelvorhaben ist nur innerhalb eingeleiteter Verfahren möglich.

Bewilligungsstelle

Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren ist ein Entwicklungsprozess aus Arbeitskreisen mit den Akteuren vor Ort, welche sich mit den örtlich vorhandenen Nutzungskonflikten auseinandersetzten.