Europäische Innovationspartnerschaft

Die Förderung unterstützt kooperative Innovationsprojekte, die Impulse für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft setzen.

Zielsetzung

Ziel ist die Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustausches zwischen Wissenschaft und landwirtschaftlicher Praxis.

Was wird gefördert?

  •  innovative, nachhaltige landwirtschaftliche Projekte.

Wie wird gefördert?

Bis zu 100 % der Ausgaben der Operationellen Gruppen (OG) und für die Durchführung der Innovationsprojekte können übernommen werden. 

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2023 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Begünstigte sind sog. operationelle Gruppen (Abk.: OG, entspricht einem Projektteam) oder ein Einzelmitglied einer OG, das als verantwortliche Koordinatorin / als verantwortlicher Koordinator einer OG fungiert.

Antragstellung

Zweistufig, mit jährlichen Projektcalls, die u. a. im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Der aktuelle Call läuft. Ein Auswahlausschuss bewertet die Projektskizzen und anschließend beginnt das offizielle Antragsverfahren.

Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Auf der Website der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer (Stichwort EIP) sind alle Förderbedingungen zu finden.

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de