Gewässerschutzberatung
Die Förderung unterstützt die Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Akteuren und des Produktionsgartenbaus zur gewässerschonenden Bewirtschaftung in den Trinkwasser-gewinnungsgebieten und der Zielkulisse der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Reduzierung von Stoffeinträgen in das Grund- und Oberflächenwasser sicherzustellen und die hohe Qualität des Trinkwassers weiterhin nachhaltig zu gewährleisten.
Was wird gefördert?
Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus
Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte
Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Vollfinanzierung gewährt.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Wasserversorgungsunternehmen; Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten – und Naturschutz (NLWKN)
Antragstellung
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.