Wissens- und Technologietransfer
Die Förderung unterstützt gezielte Bildungsmaßnahmen für Berufstätige in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder im Gartenbau.
Zielsetzung
Das Ziel der Förderung ist die Stärkung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Unternehmerinnen und Unternehmern, Beschäftigten sowie zukünftigen Beschäftigten und darüber hinaus die Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern für Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren.
Was wird gefördert?
- Lehrgänge
- Workshops
- Coachings
- Exkursionen
- Betriebsbesuche
Wie wird gefördert?
60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördervoraussetzungen
- die berufliche Qualifizierungsmaßnahme sowie das Angebot für den Wissenstransfer werden auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen durchgeführt
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaften), öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit die berufsbezogene Qualifizierung sowie der Wissensaustausch gehört.
Antragstellung
3 Stichtage/Jahr
zum 1. Februar des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. April des Kalenderjahres beginnen sollen,
zum 1. Juni des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. August des Kalenderjahres beginnen sollen und
zum 1. Oktober des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. Dezember des Kalenderjahres beginnen sollen.
Bewilligungsstelle
Weitere Hinweise
Anwendung der Vereinfachten Kostenoptionen (VKO) gemäß Artikel 83 Abs. 1 Buchst. B
Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je zuwendungsfähigem Teilnehmenden und zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit 18 Euro, maximal werden 180 Euro pro Maßnahmen-Tag angesetzt.