Wissens- und Technologietransfer

Die Förderung unterstützt gezielte Bildungsmaßnahmen für Berufstätige in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder im Gartenbau.

Zielsetzung

Das Ziel der Förderung ist die Stärkung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Unternehmerinnen und Unternehmern, Beschäftigten sowie zukünftigen Beschäftigten und darüber hinaus die Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern für Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren.

Was wird gefördert?

  • Lehrgänge
  • Workshops
  • Coachings
  • Exkursionen
  • Betriebsbesuche

Wie wird gefördert?

60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördervoraussetzungen

  • die berufliche Qualifizierungsmaßnahme sowie das Angebot für den Wissenstransfer werden auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen durchgeführt

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2022 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaften), öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit die berufsbezogene Qualifizierung sowie der Wissensaustausch gehört.

Antragstellung

3 Stichtage/Jahr

zum 1. Februar des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. April des Kalenderjahres beginnen sollen, 

zum 1. Juni des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. August des Kalenderjahres beginnen sollen und 

zum 1. Oktober des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. Dezember des Kalenderjahres beginnen sollen.

Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Anwendung der Vereinfachten Kostenoptionen (VKO) gemäß Artikel 83 Abs. 1 Buchst. B

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je zuwendungsfähigem Teilnehmenden und zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit 18 Euro, maximal werden 180 Euro pro Maßnahmen-Tag angesetzt.