Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer
Um die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen, werden Aufschlussgespräche und qualifizierte Beratungen sowie begleitende Maßnahmen gefördert.
Zielsetzung
KMU verstärkt in das Innovationsgeschehen einzubeziehen und den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu unterstützen.
Was wird gefördert?
- qualifizierte Beratungen
- Aufschlussgespräche
- begleitende Maßnahmen
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beläuft sich auf bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben im SER-Gebiet und auf bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben im ÜR-Gebiet.
Fördervoraussetzungen
- die Vorhaben konzentrieren sich ausschließlich auf die Stärke- und Spezialisierungsfelder der RIS3 (Kurzbezeichnung der Niedersächsischen regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung)
- die qualifizierten Beratungen, Aufschlussgespräche und begleitenden Maßnahmen dürfen sich nur an KMU mit Betriebsstätte in Niedersachsen richten
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Gebietskörperschaften oder von diesen mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen; jeweils als Einzelvorhaben oder auch als Konsortium möglich.
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.