Brachflächenrevitalisierung

Es wird die Sanierung von verschmutzen Brachflächen gefördert, um diese wieder nutzbar und attraktiv für Investorinnen und Investoren zu machen.

Zielsetzung

Industriebrachen und ungenutzte Gewerbeflächen, die mit Schadstoffen belastet sind, wieder als Wohn- und Gewerbegebiete, als Freiraum oder grüne Infrastruktur zu nutzen. Es werden Anreize geschaffen, trotz eines hohen Sanierungsaufwands Umweltschäden zu beseitigen, damit die Flächen wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.

Was wird gefördert?

  • Sanierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) zur Beseitigung von Umweltschäden und zur nachhaltigen Nachnutzung
  • Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Gebäudeabbrüche, soweit die Ausgaben hierfür die übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der SER und von bis zu 60 % in der ÜR.

Fördervoraussetzungen

  • die förderfähigen Ausgaben für ein Vorhaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 200.000 Euro betragen
  • in einem Nachnutzungskonzept ist darzustellen, inwiefern die Fläche einer nachhaltigen Nachnutzung zugeführt werden soll
  • das Konzept muss die einvernehmliche Abstimmung mit der jeweiligen Gebietskörperschaft und ihren Entwicklungszielen nachweisen
  • es erläutert, inwiefern die geplante Nutzung der Regionalen Handlungsstrategie des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung und den Querschnittszielen der EU entspricht
  • es darf keine Antragsstellerinnen und -steller oder Dritte geben, die zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet ist und denen gegenüber diese Verpflichtung durchsetzbar ist
  • soweit zur Durchführung eines Vorhabens Sachverständige hinzugezogen werden, müssen diese nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) anerkannt sein
  • handelt es sich um eine Altlast, muss diese im Altlastenkataster geführt werden.
  • eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 BBodSchG und den Bestimmungen der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ist erforderlich

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Projekte aus dem Förderangebot: Brachflächenrevitalisierung

Revitalisierung des ehem. Güter- und Rangierbahnhofgeländes in Osnabrück

Projektträger: Lok-Viertel-OS GmbH
Projektstandort: Osnabrück, Stadt

Revitalisierung der Südfläche der ehem. Rütgerswerke in Buchholz

Projektträger: WHM Lerchenpark Buchholz GmbH
Projektstandort: Buchholz in der Nordheide, Stadt