Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen -Wasser

Das Förderangebot unterstützt Betriebe des Ökologischen Landbaus bei der zusätzlichen Einführung und Beibehaltung einer gewässerschonenden Bewirtschaftung.

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist der Schutz und die Verbesserung des Zustands des Grundwassers sowie der Oberflächengewässer.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung von besonders gewässerschonenden Bewirtschaftungsverpflichtungen im ökologischen Landbau. 

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt 96 Euro je Hektar.

Fördervoraussetzungen

Eine Förderung erfolgt nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung und im ersten Verpflichtungsjahr mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs

in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie oder

innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten 

in Bremen oder Niedersachsen liegen. Eine Zahlung wird nur für Kulturen gewährt, bei denen sich die ökologische und die konventionelle Produktion wesentlich unterscheiden und die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden können.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften und die bereits am Ökologischen Landbau teilnehmen.

Antragstellung

Jährlich

Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.

Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).