Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen -Wasser
Das Förderangebot unterstützt Betriebe des Ökologischen Landbaus bei der zusätzlichen Einführung und Beibehaltung einer gewässerschonenden Bewirtschaftung.
Zielsetzung
Ziel der Förderung ist der Schutz und die Verbesserung des Zustands des Grundwassers sowie der Oberflächengewässer.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung von besonders gewässerschonenden Bewirtschaftungsverpflichtungen im ökologischen Landbau.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt 96 Euro je Hektar.
Fördervoraussetzungen
Eine Förderung erfolgt nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung und im ersten Verpflichtungsjahr mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs
in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie oder
innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten
in Bremen oder Niedersachsen liegen. Eine Zahlung wird nur für Kulturen gewährt, bei denen sich die ökologische und die konventionelle Produktion wesentlich unterscheiden und die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden können.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften und die bereits am Ökologischen Landbau teilnehmen.
Antragstellung
Jährlich
Bewilligungsstelle
Weitere Hinweise
Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).