Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur: Nachhaltige Gewerbeentwicklung (in strukturschwachen Gebieten)

Mit der Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Infrastruktur werden vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch andere Unternehmen in die Lage versetzt, sich auch abseits von großen Zentren niederzulassen oder an ihrem angestammten Ort zu expandieren. Die regionale, wirtschaftliche Struktur wird nachhaltig gestärkt und das Wirtschaftswachstum angekurbelt. Das wiederum führt zu einer Verbesserung der Arbeitssituation für die Menschen vor Ort, indem Arbeitsplätze erhalten werden und neue entstehen.

Zielsetzung

Ziel der Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen Wirtschaftsinfrastrukturförderung in Niedersachsen ist es, strukturschwachen Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen und damit regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen. Mit der Bereitstellung qualitativ hochwertige Infrastrukturen für die regionale Wirtschaft soll die unternehmerische Initiative von KMU unterstützt werden, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Auf diese Weise wird Beschäftigung und regionales Wirtschaftswachstum generiert und der Strukturwandel in den besonders betroffenen Regionen erleichtert. Beispielsweise durch ein attraktives und preisgünstiges Angebot an Gewerbeflächen sollen insbesondere KMU wettbewerbs- und zukunftsfähig gemacht werden.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Förderung in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
  • Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Erbringung mehrerer Nachweise, z. B. für den Bedarf zur Schaffung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, zur gesicherten Finanzierung, zum Grundstückseigentum, für die planungsrechtlichen Voraussetzungen und zum Umweltschutz.

Programmstatus

inaktiv

Förderzeitraum

2014 - 2020

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände oder Kooperationen von diesen
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Projekte aus dem Förderangebot: Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur: Nachhaltige Gewerbeentwicklung (in strukturschwachen Gebieten)

Erschließung des Gewerbegebietes Lüneburg-Süd, Embsen

Projektträger: Gemeinde Embsen
Projektstandort: Embsen

Erschließung eines Gewerbegebietes, B-Plan 123

Projektträger: Gemeinde Emstek
Projektstandort: Emstek

Erschließung des Gewerbegebietes ""DEA Gewerbepark

Projektträger: Gemeinde Hohne
Projektstandort: Hohne