EU Niedersachen

Sanierung von Brachflächen durch Beseitigung von Umweltschäden

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
EFRE

Mit dem Förderprogramm „Brachflächenrecycling“ werden Investoren und Gebietskörperschaften bei der Sanierung schadstoffbelasteter Brachflächen unterstützt, um sie einer nachhaltigen Nachnutzung zuzuführen.

Zielsetzung

Die Förderung zielt darauf ab, Industriebrachen und ungenutzte Gewerbeflächen, die mit Schadstoffen belastet sind, wieder als Wohn- und Gewerbegebiete, als Freiraum oder grüne Infrastruktur zu nutzen. Es werden Anreize geschaffen, trotz eines hohen Sanierungsaufwands Umweltschäden zu beseitigen, damit die Flächen wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Sanierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) zur Beseitigung von Umweltschäden und zur nachhaltigen Nachnutzung (bauliche Nachnutzung, Schaffung von Freiräumen und grüner Infrastruktur)
  • Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Gebäudeabbrüche, soweit die Ausgaben hierfür die übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und von bis zu 75 % in der Regionenkategorie „Übergangsregion“.

Fördervoraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen zur Förderung sind:

  • Die förderfähigen Ausgaben für ein Vorhaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50.000 Euro betragen.
  • In einem Nachnutzungskonzept ist darzustellen, inwiefern die Fläche einer nachhaltigen Nachnutzung zugeführt werden soll. Zudem hat das Konzept die einvernehmliche Abstimmung mit der jeweiligen Gebietskörperschaft und ihren Entwicklungszielen nachzuweisen. Ferner erläutert es, inwiefern die geplante Nachnutzung der Regionalen Handlungsstrategie des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung entspricht.
  • Es darf keinen Antragssteller oder Dritten geben, der zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet ist und dem gegenüber diese Verpflichtung durchsetzbar ist.
  • Soweit zur Durchführung eines Vorhabens Sachverständige hinzugezogen werden, müssen diese nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) anerkannt sein.
  • Handelt es sich um eine Altlast, muss diese im Altlastenkataster geführt werden. Zudem ist eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 BBodSchG und den Bestimmungen der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung erforderlich.

Weitere Projekte aus dem Förderprogramm:

Sanierung von Brachflächen durch Beseitigung von Umweltschäden
EFRE
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hannover Landeshauptstadt
Projektträger:
Aurelis Portfolio GmbH
zum Projekt
EFRE
Region:
Braunschweig
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Peine
Projektträger:
Stadt Peine
zum Projekt
EFRE
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hannover
Projektträger:
Deutsche Reihenhaus AG
zum Projekt
EFRE
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hameln-Pyrmont
Projektträger:
Stadt Hameln
zum Projekt
EFRE
Region:
Braunschweig
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Goslar
Projektträger:
Electrocycling GmbH
zum Projekt
EFRE
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Harburg
Projektträger:
GPB Gewerbepark Beckedorf II GmbH c/o Lorenz Gruppe GmbH
zum Projekt
Stand: August 2024 Impressum Datenschutz