Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen innovativ sein, ihre Produkte und Dienstleistungen stetig verbessern und neue entwickeln. Mit diesem Förderprogramm werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei entsprechenden Vorhaben unterstützt.
Zielsetzung
Ziel dieser Förderung ist es, Innovationen in der niedersächsischen Wirtschaft – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen – voranzutreiben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und sie fit für die Zukunft zu machen.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
- Vorhaben der experimentellen Entwicklung als Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Projekte können als Einzelvorhaben eines Unternehmens, als Verbundvorhaben mehrerer Unternehmen oder als Kooperationsvorhaben von KMU und Forschungseinrichtungen gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme sowie der Größe des Unternehmens und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Fördervoraussetzungen
- Vorhaben müssen sich in einem Spezialisierungsfeld der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ bewegen. Dies sind: Mobilitätswirtschaft, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Digitale und Kreditwirtschaft, Neue Materialien / Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft.
- Die Betriebsstätte oder Forschungseinrichtung muss sich in Niedersachsen befinden.