Klimaschonende, umweltfreundliche Fahrzeuge und nachhaltige Mobilitätsangebote im ÖPNV
In erster Linie dient die Förderung dazu, den motorisierten Individualverkehr verstärkt durch CO2-arme Mobilitätsangebote sowie mit alternativen Antrieben ausgestattete Verkehrsmittel des ÖPNV zu ersetzen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass Städte und regionale Zentren aus dem Umland besser erreicht werden können.
Zielsetzung
Um den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf die umweltfreundlicheren Angebote des ÖPNV attraktiv zu machen, kommen verschiedene Fördermöglichkeiten in Frage. Zum einen werden neue Angebote im ÖPNV geschaffen, wie flexible Bedienangebote. Das sind z. B. digital gestützte On-Demand-Verkehre, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und auf die wechselnde Nachfrage zugeschnitten sind. Daneben kommen Omnibusse oder andere Kraftfahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum Einsatz. Die Anschaffung der Fahrzeuge wird gefördert. Mobilitätszentralen unterstützen diese Maßnahmen, indem sie über die Angebote individuell informieren und aktiv Dienstleistungen zur verkehrsträgerübergreifenden Mobilität anbieten. Den Kundinnen und Kunden steht dadurch ein flächendeckendes, übersichtliches und nahtlos nutzbares Mobilitätsangebot zur Verfügung.
Was wird gefördert?
- Planung und Machbarkeitsstudien sowie Errichtung und Betrieb von Pilotmaßnahmen und Demonstrationsprojekten zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Mobilitätsangebote im ÖPNV
- Beschaffung von Elektrobussen und anderer Fahrzeuge im ÖPNV mit emissionsfreien und emissionsarmen Antriebssystemen
- Aufbau und Betrieb von Mobilitätszentralen
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Fördervoraussetzungen
- Vorliegen eines verkehrsträgerübergreifenden nachhaltigen Mobilitätsplans im Wirkungskreis des Antragstellenden, wie z. B. der jeweils gültige regionale Nahverkehrsplan, mit dem das Vorhaben im Einklang sein muss
- Vorlage eines schlüssigen, nachvollziehbaren Konzepts und Nachweis der Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden
- Verkehrsunternehmen, die straßengebundenen Linienverkehr nach § 42 PBefG in Niedersachsen betreiben, entweder als Genehmigungsinhabende, Betriebsführerende oder Auftragnehmende (außer Mobilitätszentralen)
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.