Basisdienstleistungen
Gefördert werden Investitionen in die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität in ländlichen Regionen.
Zielsetzung
Ziel ist die Sicherung, Schaffung und Verbesserung von gut erreichbaren Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die Vorhaben tragen damit zum Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen ländlichen und urbanen Räumen bei.
Was wird gefördert?
- die Schaffung, Sicherung und Verbesserung von Einrichtungen der Grundversorgung durch Investition in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, zum Beispiel:
- Dorf-/Nachbarschaftsläden
- betreutes Wohnen, Sozialstationen
- Jugendtreffs
- Dienstleistungen zur Mobilität
- Regionale Versorgungszentren.
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon abweichend gilt befristet bis 31.12.2025 ein Fördersatz von 80 % für finanzschwache Kommunen.
Fördervoraussetzungen
Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände; Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; Natürliche Personen und Personengesellschaften
Antragstellung
Jährlich zum Stichtag 30.09.
Bewilligungsstelle
Weitere Hinweise
Es ist ein Konzept zur Markt- und Standortanalyse einschließlich einer Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter: