Dorfentwicklung
Diese Vorhaben investieren in die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität von Dörfern als Wohn-, Wirtschafts-, Erholungs-, Sozial- und Kulturraum.
Zielsetzung
Ziel ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Was wird gefördert?
- die Dorfentwicklung im Siedlungsbereich, die den Erhalt und die Schaffung der dörflichen Bausubstanz betreffen und die lokale Daseinsvorsorge unterstützen
Hierzu zählen Maßnahmen:
- zur Schaffung und Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz, von Gemeinschaftseinrichtungen und Mehrfunktionshäusern
- zur Gestaltung von Wegen, Plätzen und Straßen, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
- zur Umnutzung von Bausubstanz und der Revitalisierung von Leerstand
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon abweichend gilt befristet bis 31.12.2025 ein Fördersatz von 80 % für finanzschwache Kommunen.
Fördervoraussetzungen
- vorherige Aufnahme der Dorfregion in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen
- das Vorhandensein eines anerkannten Dorfentwicklungsplans
Programmstatus
aktiv
Förderzeitraum
2023 - 2027
Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände; Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; Natürliche Personen und Personengesellschaften
Antragstellung
Jährlich zum Stichtag 30.09
Bewilligungsstelle
Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems
Weitere Hinweise
Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere Informationen finden Sie unter: www.zile.niedersachsen.de