Dorfentwicklung

Diese Vorhaben investieren in die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität von Dörfern als Wohn-, Wirtschafts-, Erholungs-, Sozial- und Kulturraum. 

Zielsetzung

Ziel ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. 

Was wird gefördert?

  • die Dorfentwicklung im Siedlungsbereich, die den Erhalt und die Schaffung der dörflichen Bausubstanz betreffen und die lokale Daseinsvorsorge unterstützen 

Hierzu zählen Maßnahmen:

  • zur Schaffung und Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz, von Gemeinschaftseinrichtungen und Mehrfunktionshäusern
  • zur Gestaltung von Wegen, Plätzen und Straßen, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
  • zur Umnutzung von Bausubstanz und der Revitalisierung von Leerstand

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon abweichend gilt befristet bis 31.12.2025 ein Fördersatz von 80 % für finanzschwache Kommunen.

Fördervoraussetzungen

  • vorherige Aufnahme der Dorfregion in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen
  • das Vorhandensein eines anerkannten Dorfentwicklungsplans

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2023 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Gemeinden und Gemeindeverbände; Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; Natürliche Personen und Personengesellschaften

Antragstellung

Jährlich zum Stichtag 30.09

Bewilligungsstelle

Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Weitere Informationen finden Sie unter: www.zile.niedersachsen.de

Projekte aus dem Förderangebot: Dorfentwicklung

Sanierung eines Hauptweges

Projektträger: Gemeinde Katlenburg-Lindau
Projektstandort: Katlenburg-Lindau