Zukunftsregionen

Zukunftsregionen in Niedersachsen – Stärkung der regionale Zusammenarbeit und Förderung regionaler Projekte zur Stärkung der Regionen in Niedersachsen

Zielsetzung

Die Zukunftsregionen sollen dazu beitragen, konkrete regional spezifische Herausforderungen gemeinsam mit Wirtschafts- und Sozialpartnern zu bewältigen und Chancen zu nutzen. Durch eine gezielte themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen/kreisfreien Städten über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus sollen regionale Projekte entwickelt werden, die zu wirksamen Entwicklungs- und Wachstumsimpulsen in den beteiligten Räumen führen. Dabei sind für die Themenfelder relevante regionale Akteure, insbesondere auch die kreisangehörigen Kommunen, zu beteiligen.

Das Instrument der Zukunftsregionen ist eine wichtige Ergänzung der bestehenden Instrumente zur Umsetzung einer regionalisierten Förderpolitik des Landes. Es setzt den im Aufstellungsprozess der Landesförderstrategie klar zum Ausdruck gekommenen Willen der Regionen in Niedersachsen um, mit regionalisierten Förderansätzen gezielte Unterstützung für Zukunftsprojekte zu bekommen.

Was wird gefördert?

Es handelt sich um ein Programm, das als territoriales Instrument umgesetzt wird. Gefördert werden
1. Regionalmanagements von anerkannten Zukunftsregionen
2. Projekte von anerkannten Zukunftsregionen, die aus den jeweiligen Zukunftskonzepten der Regionen abgeleitet sind

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40% in der SER und 60% in der ÜR. Für das Regionalmanagement ist eine Aufstockung des Fördersatzes mit Landesmitteln möglich.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Anerkennung der Zukunftsregionen durch die EFRE-ESF+ Verwaltungsbehörde auf Grundlage eines anerkannten Zukunftskonzepts. Diese wird durch die Regionen erarbeitet und durch die Verwaltungsbehörde genehmigt.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Grundsätzlich antragsberechtigt für das Regionalmanagement sind sind durch die EFRE-ESF+ Verwaltungsbehörde auf Grundlage ihrer Zukunftskonzepts anerkannte Zukunftsregionen. Für die Förderung von Projekten der Zukunftsregionen ist ein positives Votum der regionalen Steuerungsgruppe zwingend erforderlich. Der Kreis potenzieller Antragsteller ist breit, insbesondere aber zielt das Programm auf regionale Netzwerk- und Verbundvorhaben von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und kommunale Anstalten, mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Weiter grundsätzlich antragsberechtigt sind Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum und Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände, Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (EU) 2014/C 198/01 vom 27.06.2014.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Projekte aus dem Förderangebot: Zukunftsregionen

Zukunftsforum für nachhaltige, ländl. Entwicklung im LK Nienburg/Weser

Projektträger: DEULA Nienburg GmbH
Projektstandort: Nienburg (Weser), Stadt

Konzeptentwicklung Energetische Transformation in regionalen Unternehmen

Projektträger: Landkreis Emsland
Projektstandort: Meppen, Stadt

KIAS - Koordinierungsstelle für Inklusive Arbeit in Südniedersachsen

Projektträger: AWO Göttingen gGmbH
Projektstandort: Göttingen, Stadt