Resiliente Innenstädte

Resiliente Innenstädte ist ein „Integriertes territoriales Instrument“ für nachhaltige Stadtentwicklung. Es soll die integrierte soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in städtischen Gebieten fördern. Die geplanten Vorhaben, die über die Richtlinie gefördert werden, leiten sich aus den jeweiligen Strategien ab.

Zielsetzung

Vor dem Hintergrund großer Herausforderungen der Innenstädte – z.B. Leerstände, hohe Verkehrsdichte, Hitzestress – soll das Programm eine behutsame Umgestaltung der Innenstädte ermöglichen. Lebendigkeit und Nutzungsvielfalt führen zu einer Abkehr von Monostrukturen, Beteiligungsprozesse an der Gestaltung der Innenstadt erhöhen Akzeptanz und Kreativität, die Stärkung klimagerechter Mobilitätskonzepte und eine umweltgerechtere Flächengestaltung schaffen Aufenthaltsqualität und Zukunftsfähigkeit. Mit der Förderung sollen die Städte auf Grundlage ihrer eigens erstellten, mittelfristig und partizipativ ausgerichteten Strategie die laufenden Transformationsprozesse erfolgreich gestalten.

Was wird gefördert?

  • Soziale Aspekte (z.B. Erholungs- und Rückzugsorte, Schaffung von Begegnungsorten, Bürgerbeteiligungen)
  • Ökonomische Aspekte (z.B. neue Nutzungskonzepte für Gebäude, neue Modelle der Arbeitsorganisation)
  • Ökologische Aspekte (z.B. klimaschonende Mobilität durch Multimodalität, Flächenentsiegelungen, Klimaanpassung)

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt in den SER bis zu 40 % und in der ÜR bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden Vorhaben, die innerhalb des in der Strategie definierten Innenstadtbereiches liegen und die einen Beitrag zur Umsetzung der jeweiligen territorialen Strategie leisten. Dafür müssen die Qualitätskriterien der jeweiligen Steuerungsgruppe erfüllt sein.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Kommunen
  • sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
  • rechtsfähige Zusammenschlüsse, die eine Quartiersgemeinschaft nach § 2 Abs. 1 NQG bilden

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Projekte aus dem Förderangebot: Resiliente Innenstädte

Kulturdreieck Festwochen in Hannover

Projektträger: Landeshauptstadt Hannover
Projektstandort: Hannover, Landeshauptstadt

Knäuel Kulturdreieck - Sieben künstlerische rote Fäden durch Hannover

Projektträger: Landeshauptstadt Hannover
Projektstandort: Hannover, Landeshauptstadt